{"id":111,"date":"2019-02-14T21:45:01","date_gmt":"2019-02-14T21:45:01","guid":{"rendered":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/?page_id=111"},"modified":"2022-09-17T11:53:06","modified_gmt":"2022-09-17T10:53:06","slug":"satzung-der-djk-fc-sesslach","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/satzung-der-djk-fc-sesslach\/","title":{"rendered":"Satzung der DJK\/FC Sesslach"},"content":{"rendered":"<h2 style=\"text-align: center;\"><em><strong><span style=\"color: #ff0000; font-size: 20px;\"><u>Satzung der <\/u><u>DJK\/FC 1922 Se\u00dflach e. V.<\/u><\/span><\/strong><\/em><\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a71 \u00a0 Name, Wesen, Sitz, Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen DJK\/FC 1922 Se\u00dflach e.V. Der Namensteil \u201eDJK\u201c ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr \u201eDeutsche Jugendkraft\u201c.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Der Verein wurde 1922 gegr\u00fcndet. Seit dem Zusammenschluss des DJK Geyersberg Se\u00dflach und dem 1. FC Se\u00dflach am 14.07.1961 tr\u00e4gt dieser den o. g. Namen. Er ist Mitglied des DJK-Di\u00f6zesanverbandes, des katholischen Sportverbandes der Di\u00f6zese Bamberg, dem er seine Satzung sowie deren \u00c4nderung zur Genehmigung vorlegt. Der Verein ist \u00f6kumenisch offen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Se\u00dflach und ist im Vereinsregister unter der VR-Nr. 104 eingetragen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"5\">\n<li>Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V.. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugeh\u00f6rigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong> \u00a72\u00a0 <\/strong><strong>Vereinszweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Er will sachgerechten Sport erm\u00f6glichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft. Diesen Zielen dienen insbesondere folgende Aufgaben:<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Er f\u00f6rdert Leistungs- und Breitensport, Erziehung und Bildung, Sportethos und Lebensgestaltung aus dem Glauben.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Er dient seinen Mitgliedern, indem er ihren Sport f\u00f6rdert, ihnen Lehr- und Bildungsarbeit anbietet und ihre Anliegen in der \u00d6ffentlichkeit vertritt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Er vertritt das Anliegen des Sports in den katholischen Organisationen und Einrichtungen der Pfarrgemeinde bzw. des Dekanates Coburg und bietet dort seine Hilfe an.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"5\">\n<li>Er f\u00f6rdert den Sport und arbeitet mit dessen Verb\u00e4nden und Institutionen zusammen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"6\">\n<li>Er ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft verantwortlich mit zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"7\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Mittel des Vereins sowie etwaige \u00dcbersch\u00fcsse werden nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am \u00dcberschuss und &#8211; in ihrer Eigenschaft als Mitglieder &#8211; auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Eine \u00c4nderung im Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zeigt der Verein unverz\u00fcglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Fachverb\u00e4nden sowie dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften an.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>3\u00a0 Vereinst\u00e4tigkeit und Verg\u00fctung f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein insbesondere in<\/li>\n<\/ol>\n<ul style=\"text-align: left;\">\n<li>Abhalten eines geordneten Turn-, Sport- und Spielbetriebs,<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung von Versammlungen, Vortr\u00e4gen, Kursen und sportlichen Veranstaltungen<\/li>\n<li>Sachgem\u00e4\u00dfe Ausbildung und Einsatz von \u00dcbungsleitern<\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Die Vereins- und Orga\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"5\">\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"6\">\n<li>Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a74\u00a0 Mitgliedschaft<\/span><\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber den Widerspruch entscheidet abschlie\u00dfend der Vereinssausschuss.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist nicht m\u00f6glich.<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>5\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Der Austritt ist dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft oder in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit \u00be-Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes oder per Boten bekannt zu geben. Der Betroffene kann den Beschluss binnen eines Monats gerichtlich anfechten. Verstreicht die Anfechtungsfrist fruchtlos, so wird der Beschluss wirksam. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vorstand seine Entscheidung f\u00fcr sofort vollziehbar erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zul\u00e4ssig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"5\">\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Das Mitglied hat die in seinem Besitz befindlichen Vereinsgegenst\u00e4nde sofort dem Verein zur\u00fcckzugeben. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2 style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/h2>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 16px;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a76\u00a0 Beitr\u00e4ge<\/span><\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"font-size: 16px;\">1. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag\u00a0 (Geldbeitrag) zu leisten. Dieser ist im Voraus sp\u00e4testens am 01.02. eines Jahres zu entrichten. Die F\u00e4lligkeit tritt ohne Mahnung ein. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Betrag gestundet oder f\u00fcr die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. \u00dcber ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand.<\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Bei einem begr\u00fcndeten Finanzbedarf des Vereines kann die Erhebung einer zus\u00e4tzlichen Umlage in Form einer Geldleistung beschlossen werden. Diese darf das 5-fache eines Jahresbeitrages nicht \u00fcberschreiten. Eine Staffelung entsprechend der Beitragsordnung ist m\u00f6glich.<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>7\u00a0 DJK-Sportjugend<\/strong><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Verein erkennt die Eigenst\u00e4ndigkeit seiner Sportjugend im Rahmen dieser Satzung an. F\u00fcr sie ist grunds\u00e4tzlich die \u201eDJK-Jugendordnung&#8220; verbindlich, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die DJK-Sportjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet in eigener Zust\u00e4ndigkeit \u00fcber die Verwaltung und Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a78\u00a0 Organe des Vereines<\/span> <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Organe des Vereines sind:<\/p>\n<ul style=\"text-align: left;\">\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Vereinsausschuss<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>9\u00a0 Vorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Zum Vorstand geh\u00f6ren:<\/li>\n<\/ol>\n<ul style=\"text-align: left;\">\n<li>drei gleichberechtigte Vorsitzende\n<ul>\n<li>f\u00fcr Finanzen und Verwaltung<\/li>\n<li>f\u00fcr Bewirtung und Sportgel\u00e4nde<\/li>\n<li>f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Medien<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer\/in<\/li>\n<li>Geistlicher Beirat<\/li>\n<li>Jugendabteilungsleiter<\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die drei gleichberechtigten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schriftf\u00fchrer und den Jugendleiter zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB).<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Vereinsausschuss f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\">Kann durch die Mitgliederversammlung kein rechtsf\u00e4higer Vorstand gew\u00e4hlt werden, so hat der zuletzt bestehende Vorstand die Aufgabe, dies umgehend dem zust\u00e4ndigen Registergericht sowie dem Bayerischen Landes-Sportverband und den betroffenen Sportfachverb\u00e4nden anzuzeigen.<\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"5\">\n<li>Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied fr\u00fchzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl im Vereinsausschuss nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Insbesondere k\u00f6nnen jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereines wahrnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"6\">\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften jeglicher Art mit einem Gesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 f\u00fcr den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen im Jahresgesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"7\">\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"8\">\n<li>Der Geistliche Beirat bedarf der kirchlichen Best\u00e4tigung.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"9\">\n<li>Die Haftung der Mitglieder des Vorstandes beschr\u00e4nkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><\/span><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">10\u00a0 Vereinausschuss<\/span><\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus<\/li>\n<\/ol>\n<ul style=\"text-align: left;\">\n<li>den Mitgliedern des Vorstands,<\/li>\n<li>den Abteilungsleitern.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann dar\u00fcber hinaus noch Beisitzer f\u00fcr bestimmte Aufgabengebiete w\u00e4hlen.<\/li>\n<\/ul>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Der Vereinsausschuss ber\u00e4t den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben \u00fcbertragen.<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>11\u00a0 Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die Angelegenheiten des Vereins durch Beschlussfassungen zu ordnen. Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr s\u00e4mtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht diese Satzung oder sie selbst andere Zust\u00e4ndigkeiten bestimmen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen durch Ver\u00f6ffentlichung im Gemeindeblatt unter Angabe der Tagesordnung einberufen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\">Jedes Mitglied kann sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung verlangen. Danach k\u00f6nnen in der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge mit Erg\u00e4nzung der Tagesordnung nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit 2\/3-Mehrheit zugelassen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"4\">\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ung\u00fcltige Stimme gez\u00e4hlt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder; die Zustimmung der nicht erschienen Mitglieder muss schriftlich eingeholt werden. Stimmberechtigt sind Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"5\">\n<li>Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"6\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\">a) Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">b) Entgegennahme des Kassenberichts<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">c) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung, \u00fcber Vereinsaufl\u00f6sung und \u00fcber Vereinsordnungen<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">d )Beschlussfassung \u00fcber das Beitragswesen<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">e) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung von Abteilungen<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">f) Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.<\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"7\">\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>12 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Kassenpr\u00fcfung erfolgt durch ein unabh\u00e4ngiges Steuerb\u00fcro.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><\/span><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">13\u00a0 Abteilungen<\/span><\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\">\n<li>F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten k\u00f6nnen mit Genehmigung des Vereinsausschusses rechtlich unselbstst\u00e4ndige Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse des Vereinsausschusses das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich t\u00e4tig zu sein. Das N\u00e4here regelt die Abteilungsordnung, die sich im Rahmen des satzungsm\u00e4\u00dfigen Vereinszweckes halten muss. Soweit in der Abteilungsordnung nichts anderes geregelt ist, gilt die Satzung des Hauptvereins f\u00fcr die Abteilungen entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Die Abteilungen k\u00f6nnen kein eigenes Verm\u00f6gen bilden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a714\u00a0 Austritt des Vereins aus dem DJK-Sportverband sowie dem DJK-Di\u00f6zesanverband<\/strong><\/span><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Austritt des Vereins darf nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt \u201eAustritt des DJK\/FC Se\u00dflach&#8220; einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Ladungsfrist von einem Monat erforderlich. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Di\u00f6zesanverbandes Bamberg. Der Austrittsbeschluss bedarf einer absoluten 3\/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a715\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/span><\/strong><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung m\u00fcssen vier F\u00fcnftel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">In der Aufl\u00f6sungsversammlung bestellen die Mitglieder die Liquidatoren, die dann die laufenden Gesch\u00e4fte abzuwickeln haben.<\/p>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"2\">\n<li>Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Di\u00f6zesanverbands Bamberg.<\/li>\n<\/ol>\n<ol style=\"text-align: left;\" start=\"3\">\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach Begleichung der Verbindlichkeiten vorhandene Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Se\u00dflach, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Aufgaben im Sinne des bisherigen Zweckes zu verwenden hat.<strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>16\u00a0 Inkrafttreten<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Satzung wurde in der <strong><u>Mitgliederversammlung am 10.07.2014 <\/u><\/strong>ge\u00e4ndert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die \u00c4nderung tritt mit Anmeldung beim Vereinsregister in Kraft. Sie setzt die alte Vereinssatzung au\u00dfer Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der DJK\/FC 1922 Se\u00dflach e. V. \u00a71 \u00a0 Name, Wesen, Sitz, Rechtsform, Gesch\u00e4ftsjahr\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen DJK\/FC 1922 Se\u00dflach e.V. Der Namensteil \u201eDJK\u201c ist die Abk\u00fcrzung f\u00fcr \u201eDeutsche Jugendkraft\u201c. Der Verein wurde 1922 gegr\u00fcndet. Seit dem Zusammenschluss des DJK Geyersberg Se\u00dflach und dem 1. FC Se\u00dflach am 14.07.1961 tr\u00e4gt dieser den o. g. Namen. Er ist Mitglied des DJK-Di\u00f6zesanverbandes, des katholischen Sportverbandes der Di\u00f6zese Bamberg, dem er seine Satzung sowie deren \u00c4nderung zur Genehmigung vorlegt. Der Verein ist \u00f6kumenisch offen. Der Verein hat seinen Sitz in Se\u00dflach und ist im Vereinsregister unter der VR-Nr. 104 eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V.. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugeh\u00f6rigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt. \u00a0 \u00a72\u00a0 Vereinszweck und Gemeinn\u00fctzigkeit\u00a0 Er will sachgerechten Sport erm\u00f6glichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft. Diesen Zielen dienen insbesondere folgende Aufgaben: Er f\u00f6rdert Leistungs- und Breitensport, Erziehung und Bildung, Sportethos und Lebensgestaltung aus dem Glauben. Er dient seinen Mitgliedern, indem er ihren Sport f\u00f6rdert, ihnen Lehr- und Bildungsarbeit anbietet und ihre Anliegen in der \u00d6ffentlichkeit vertritt. Er vertritt das Anliegen des Sports in den katholischen Organisationen und Einrichtungen der Pfarrgemeinde bzw. des Dekanates Coburg und bietet dort seine Hilfe an. Er f\u00f6rdert den Sport und arbeitet mit dessen Verb\u00e4nden und Institutionen zusammen. Er ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft verantwortlich mit zu tragen. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins sowie etwaige \u00dcbersch\u00fcsse werden nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am \u00dcberschuss und &#8211; in ihrer Eigenschaft als Mitglieder &#8211; auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen. Eine \u00c4nderung im Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zeigt der Verein unverz\u00fcglich dem Bayerischen Landes-Sportverband e. V., den betroffenen Fachverb\u00e4nden sowie dem zust\u00e4ndigen Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften an.\u00a0 \u00a0\u00a73\u00a0 Vereinst\u00e4tigkeit und Verg\u00fctung f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit\u00a0 Die Verwirklichung des Vereinszwecks sieht der Verein insbesondere in Abhalten eines geordneten Turn-, Sport- und Spielbetriebs, Durchf\u00fchrung von Versammlungen, Vortr\u00e4gen, Kursen und sportlichen Veranstaltungen Sachgem\u00e4\u00dfe Ausbildung und Einsatz von \u00dcbungsleitern Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die Vereins- und Orga\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins. \u00a74\u00a0 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. \u00dcber den Widerspruch entscheidet abschlie\u00dfend der Vereinssausschuss. Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes ist nicht m\u00f6glich. \u00a0 \u00a0\u00a75\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft oder in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit \u00be-Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung ist dem Betroffenen Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes oder per Boten bekannt zu geben. Der Betroffene kann den Beschluss binnen eines Monats gerichtlich anfechten. Verstreicht die Anfechtungsfrist fruchtlos, so wird der Beschluss wirksam. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vorstand seine Entscheidung f\u00fcr sofort vollziehbar erkl\u00e4ren. Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zul\u00e4ssig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Das Mitglied hat die in seinem Besitz befindlichen Vereinsgegenst\u00e4nde sofort dem Verein zur\u00fcckzugeben. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unber\u00fchrt. \u00a0 \u00a76\u00a0 Beitr\u00e4ge 1. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag\u00a0 (Geldbeitrag) zu leisten. Dieser ist im Voraus sp\u00e4testens am 01.02. eines Jahres zu entrichten. Die F\u00e4lligkeit tritt ohne Mahnung ein. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Betrag gestundet oder f\u00fcr die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. \u00dcber ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der Vorstand. Bei einem begr\u00fcndeten Finanzbedarf des Vereines kann die Erhebung einer zus\u00e4tzlichen Umlage in Form einer Geldleistung beschlossen werden. Diese darf das 5-fache eines Jahresbeitrages nicht \u00fcberschreiten. Eine Staffelung entsprechend der Beitragsordnung ist m\u00f6glich. \u00a0 \u00a0\u00a77\u00a0 DJK-Sportjugend\u00a0 Der Verein erkennt die Eigenst\u00e4ndigkeit seiner Sportjugend im Rahmen dieser Satzung an. F\u00fcr sie ist grunds\u00e4tzlich die \u201eDJK-Jugendordnung&#8220; verbindlich, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die DJK-Sportjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet in eigener Zust\u00e4ndigkeit \u00fcber die Verwaltung und Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.\u00a0 \u00a78\u00a0 Organe des Vereines Organe des Vereines sind: der Vorstand der Vereinsausschuss die Mitgliederversammlung \u00a0 \u00a0\u00a79\u00a0 Vorstand Zum Vorstand geh\u00f6ren: drei gleichberechtigte Vorsitzende f\u00fcr Finanzen und Verwaltung f\u00fcr Bewirtung und Sportgel\u00e4nde f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Medien Schriftf\u00fchrer\/in Geistlicher Beirat Jugendabteilungsleiter Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die drei gleichberechtigten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schriftf\u00fchrer und den Jugendleiter zu zweit vertreten (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB). Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Vereinsausschuss f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu w\u00e4hlen. Kann durch die Mitgliederversammlung kein rechtsf\u00e4higer Vorstand gew\u00e4hlt werden, so hat der zuletzt bestehende Vorstand die Aufgabe, dies umgehend dem zust\u00e4ndigen Registergericht sowie dem Bayerischen Landes-Sportverband und den betroffenen Sportfachverb\u00e4nden anzuzeigen. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied fr\u00fchzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl im Vereinsausschuss nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Insbesondere k\u00f6nnen jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereines wahrnehmen. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften jeglicher Art mit einem Gesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 f\u00fcr den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen im Jahresgesch\u00e4ftswert von mehr als \u20ac 5.000,00 der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Der Geistliche Beirat bedarf der kirchlichen Best\u00e4tigung. Die Haftung der Mitglieder des Vorstandes beschr\u00e4nkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. \u00a0 \u00a0\u00a710\u00a0 Vereinausschuss Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstands, den Abteilungsleitern. Die Mitgliederversammlung kann dar\u00fcber hinaus noch Beisitzer f\u00fcr bestimmte Aufgabengebiete w\u00e4hlen. Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet. Der Vereinsausschuss ber\u00e4t den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben \u00fcbertragen. \u00a0 \u00a0\u00a711\u00a0 Mitgliederversammlung\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die Angelegenheiten des Vereins durch Beschlussfassungen zu ordnen. Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr s\u00e4mtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht diese Satzung oder sie selbst andere Zust\u00e4ndigkeiten bestimmen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beim Vorstand beantragt wird. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen durch Ver\u00f6ffentlichung im Gemeindeblatt unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Jedes Mitglied kann sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung verlangen. Danach k\u00f6nnen in der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge mit Erg\u00e4nzung der Tagesordnung nur durch Entscheidung der Mitgliederversammlung mit 2\/3-Mehrheit zugelassen werden. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Mitgliederversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ung\u00fcltige Stimme gez\u00e4hlt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder; die Zustimmung der nicht erschienen Mitglieder muss schriftlich eingeholt werden. Stimmberechtigt sind Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig: a) Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes b) Entgegennahme des Kassenberichts c) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung, \u00fcber Vereinsaufl\u00f6sung und \u00fcber Vereinsordnungen d )Beschlussfassung \u00fcber das Beitragswesen e) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung von Abteilungen f) Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen. \u00a0 \u00a0\u00a712 Kassenpr\u00fcfung Die Kassenpr\u00fcfung erfolgt durch ein unabh\u00e4ngiges Steuerb\u00fcro. \u00a0 \u00a0\u00a713\u00a0 Abteilungen F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten k\u00f6nnen mit Genehmigung des Vereinsausschusses rechtlich unselbstst\u00e4ndige Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse des Vereinsausschusses das Recht zu, in ihrem eigenen sportlichen Bereich t\u00e4tig zu sein. Das N\u00e4here regelt die Abteilungsordnung, die sich im Rahmen des satzungsm\u00e4\u00dfigen Vereinszweckes halten muss. Soweit in der Abteilungsordnung nichts anderes geregelt ist, gilt die Satzung des Hauptvereins f\u00fcr die Abteilungen entsprechend. Die Abteilungen k\u00f6nnen kein eigenes Verm\u00f6gen bilden. \u00a714\u00a0 Austritt des Vereins aus dem DJK-Sportverband sowie dem DJK-Di\u00f6zesanverband\u00a0 Der Austritt des Vereins darf nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt \u201eAustritt des DJK\/FC Se\u00dflach&#8220; einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Ladungsfrist von einem Monat erforderlich. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Di\u00f6zesanverbandes Bamberg. Der Austrittsbeschluss bedarf einer absoluten 3\/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. \u00a715\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins 1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung m\u00fcssen vier F\u00fcnftel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen. In der Aufl\u00f6sungsversammlung bestellen die Mitglieder die Liquidatoren, die dann die laufenden Gesch\u00e4fte abzuwickeln haben. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Di\u00f6zesanverbands Bamberg. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach Begleichung der Verbindlichkeiten vorhandene Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Se\u00dflach, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Aufgaben im Sinne des bisherigen Zweckes zu verwenden hat. \u00a0 \u00a0\u00a716\u00a0 Inkrafttreten Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 10.07.2014 ge\u00e4ndert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die \u00c4nderung tritt mit Anmeldung beim Vereinsregister in Kraft. Sie setzt die alte Vereinssatzung au\u00dfer Kraft.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-111","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/111","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=111"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/111\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3201,"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/111\/revisions\/3201"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/djk-fc-sesslach.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=111"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}